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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, 30. Juni 2009 um 13:24 Uhr |
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In kaum einem anderen Markt erfolgt der Verdrängungswettbewerb so rigoros und extrem wie im Gewerbe der Versicherungswirtschaft. Gerade das birgt aber für die betreffenden Kunden der jeweiligen Gesellschaften erhebliche Möglichkeiten der Kostenersparnis, wenn diese das Mittel des Versicherungswechsels gezielt und zu ihren Gunsten einzusetzen wissen. Oftmals ergeben sich hierbei auch diverse Zusammenhänge zum sog. Schadensfreiheitsrabatt. Der Schadensfreiheitsrabatt ist ein Rabatt und ein versicherungstechnischer Begriff, der an sich aus dem Bereich der Kfz-Versicherung stammt und mit dem eigentlichen Versicherungswechsel nicht viel gemeinsam hat. Trotzdem ergeben aber gerade die genutzten oder ungenutzten Möglichkeiten des Schadensfreiheitsrabattes oftmals viele Anlässe zu einem Versicherungswechsel, die der versierte Kunde ohne Probleme zu seinen eigenen Gunsten nutzen kann und nutzen sollte. Bei dem beliebten Mittel des Schadensfreiheitsrabattes geht es für die Kunden meistens um eine Ersparnis der Prämienanteile und für die Gesellschaften um ein Instrument zur wirkungsvollen Kundenbindung. Hier bedankt sich praktisch die Gesellschaft bei langjährigen Kunden für eine schadensfreie Zeit der Versicherung und lässt diese Kostenersparnis also als Rabatt an den Kunden zurückfließen. Kommt es dann aber zum Schadensfall, so tritt meistens der Umstand ein, dass die Versicherung den betreffenden Kunden entweder zurückstufen wird (Kfz-Versicherung) oder aber das entsprechende Bonuszahlungen in der privaten Krankenversicherung etc. entfallen. Zu beachten ist aber weiterhin, dass der Kunde kein zwangsläufig existierendes Recht auf eine Bonuszahlung in welcher Hinsicht auch immer geltend machen kann. Hier ist grundsätzlich zur Orientierung der Vertragsentwurf des Versicherers und vor allem auch die entsprechende AGB zu rate zu ziehen, um Klarheit über eigene Ansprüche zu gewinnen.
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