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Besitz des Vermieters PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 21. August 2009 um 23:34 Uhr

Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter gilt für die Wohnungen bzw. Häuser, welche sich im Besitz des Vermieters befinden. Die Versicherung beinhaltet das Wohnungs- und Grundstücksrecht, Recht auf Schadenersatz, Steuer- und Strafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten. Zu beachten ist, dass alle vorhandnen Wohnräume versichert werden, auch jene, die aktuell nicht genutzt werden. Ebenso für Räume, die für gewerbliche Zwecke genützt werden, gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Auch hier gilt, dass alle vorhandenen Flächen versichert werden müssen, egal ob sie gerade vermietet werden oder nicht. Die Versicherungsprämie der Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann verringert werden, indem ein Selbstbehalt vereinbart wird. Diese wird bei manchen Tarifen automatisch gesenkt, wenn innerhalb einer bestimmten Frist kein Schaden anfällt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 21. August 2009 um 23:36 Uhr
 
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